AGB |
Wir sind immer bemüht,
unsere Kundschaft zufriedenzustellen. Doch
angesichts der Tatsache,
dass wir doch alte
bis sehr alte Autos -welche notabene im Gebrauch
waren-
verkaufen,
weisen wir auf
einige Punkte hin,
welche auch in
unserem Kaufvertrag erwähnt werden. Der Käufer ist sich des Umstandes bewusst, dass bei alten Autos (wie oft in der Fachpresse beschrieben),immer Reparaturen anfallen können. Selbst wenn sie frisch ab MFK verkauft werden. Das Auto wird wie gesehen und gefahren verkauft. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen. Insbesondere sind Wandlung, Minderung oder andere obligationenrechtlichen Ansprüche ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben. Das Fahrzeug muss innert 10 Tagen nach Bezahlung abgeholt werden. Zusätzliche Standzeit wird separat verrechnet und vor Auslieferung kassiert (ab 11 Tagen pro
angefangener Monat/120 CHF).
Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird eine Umtriebsgebühr von CHF 1'500 fällig. Auch, weil ein wieder publiziertes Auto schwieriger zu verkaufen ist. Allfällige Exportkosten ins Ausland werden vom Käufer vollumfänglich übernommen. Der Käufer ist für die ordnungsgemässe Verzollung verantwortlich. Der Käufer ist für den Transport und die Versicherung des Objektes währenddessen verantwortlich. Dies gilt auch für die Überführung auf Achse.
Eine Reservierung ist nur gegen
Zahlung von 500 Franken möglich
und erst nach deren Eingang auf
unser Konto gültig und dauert
maximal 2 Wochen. Kommt es zu
keinem Kauf ,werden von dem
Betrag Stand-, Insertions- und
Umtriebskosten abgezogen.
Holt der Käufer den Wagen nicht selber ab, unterschreibt der Transporteur in dessen Namen und Verantwortung. Gerichtsstand ist CH-9500 Wil. |
Kontakt |