AGB

 

Wir sind immer bemüht, unsere Kundschaft zufriedenzustellen. Doch angesichts der Tatsache, dass wir doch alte bis sehr alte Autos -welche notabene im Gebrauch waren- verkaufen, weisen wir auf einige Punkte hin, welche auch in unserem Kaufvertrag erwähnt werden.

Der Käufer ist sich des Umstandes bewusst,
dass bei alten Autos (wie oft in der Fachpresse beschrieben),immer Reparaturen anfallen können. Selbst wenn sie frisch
ab MFK verkauft werden.

Das Auto wird wie gesehen und gefahren verkauft. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen. Insbesondere sind Wandlung, Minderung oder andere obligationenrechtlichen Ansprüche ausgeschlossen.

Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.

Das Fahrzeug muss innert 10 Tagen nach Bezahlung abgeholt werden. Zusätzliche Standzeit wird separat verrechnet und vor Auslieferung kassiert (ab 11 Tagen pro
angefangener Monat/120 CHF).


Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird eine Umtriebsgebühr von CHF 1'500 fällig. Auch, weil ein wieder publiziertes Auto schwieriger zu verkaufen ist.

Allfällige Exportkosten ins Ausland werden vom Käufer vollumfänglich übernommen.

Der Käufer ist für die ordnungsgemässe Verzollung verantwortlich.

Der Käufer ist für den Transport und die Versicherung des Objektes währenddessen verantwortlich. Dies gilt auch für die Überführung auf Achse
.

Eine Reservierung ist nur gegen Zahlung von 500 Franken möglich und erst nach deren Eingang auf unser Konto gültig und dauert maximal 2 Wochen. Kommt es zu keinem Kauf ,werden von dem Betrag Stand-, Insertions- und Umtriebskosten abgezogen.

Holt der Käufer den Wagen nicht selber ab, unterschreibt der Transporteur in dessen Namen und Verantwortung.

Gerichtsstand ist CH-
9500 Wil
.

Kontakt